Der öffentliche Haushalt stellt Einnahmen und Ausgaben eines Gemeinwesens für einen bestimmten Zeitraum planmäßig gegenüber. Er dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und macht sichtbar, welche politischen Prioritäten mit den verfügbaren Mitteln gesetzt werden.
Planung, Steuerung und Kontrolle
Die politische Programmfunktion zeigt, welche Vorhaben die Regierung finanzieren will. Die Lenkungs- oder Steuerungsfunktion ergibt sich daraus, dass Mittel bestimmten Aufgaben und Zwecken zugewiesen werden. Die Kontrollfunktion ermöglicht Parlamenten und Öffentlichkeit, geplante und tatsächliche Einnahmen und Ausgaben zu vergleichen.
Ein Haushalt beschreibt zunächst Ermächtigungen und Planungen; er beweist nicht, dass eine Maßnahme die beabsichtigte Wirkung erzielt. Haushaltsrechtliche Grundsätze, Berichtspflichten und Prüfungen sollen Ordnungsmäßigkeit und Transparenz sichern. Je nach Ebene gelten unterschiedliche Verfassungs- und Haushaltsregeln.
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.