Ein internationales Joint Venture ist eine Zusammenarbeit von Partnern aus verschiedenen Ländern, die Ressourcen und Verantwortung für ein gemeinsames Vorhaben teilen. Es kann über eine gemeinsame Gesellschaft oder durch einen Kooperationsvertrag ausgestaltet sein.
Wichtige Vertragsfragen
Partner sollten Beiträge, Entscheidungsrechte, Finanzierung, geistiges Eigentum, Wettbewerb, Daten, Gewinne, Streitbeilegung und Ausstieg regeln. Unterschiede in Sprache, Recht, Geschäftskultur und Regulierung erhöhen den Abstimmungsbedarf.
Die passende Struktur hängt von Ziel und Ländern ab. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben sind Gesellschafts-, Steuer-, Kartell- und Investitionskontrollrecht zu prüfen. Ein gemeinsames Unternehmen ist nicht automatisch ein Joint Venture im kartellrechtlichen Sinn; die konkrete Ausgestaltung ist entscheidend.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gesellschafts- und Vertragsformen sowie Risiken differenziert.