Das Investitionszulagengesetz schuf in verschiedenen Fassungen eine zeitlich begrenzte Förderung bestimmter Investitionen in festgelegten Fördergebieten. Die einzelnen Gesetze und Förderperioden stellten unterschiedliche Anforderungen an Wirtschaftsgut, Betrieb, Standort und Investitionsbeginn. Das Investitionszulagengesetz 2005 ist keine allgemeine Grundlage für neue Investitionsförderung.

Der Begriff ist weiterhin für die Einordnung älterer Bescheide und Steuerfälle relevant. Ob ein früherer Anspruch bestand oder Bindungen fortwirken, beurteilt sich nach dem damals geltenden Gesetz und dem jeweiligen Bescheid. Für ein heutiges Vorhaben müssen aktuelle Programme der zuständigen Förderstellen geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Förderperioden und heutige Einordnung des historischen Gesetzes geprüft.