Ein Investitionszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die ein Unternehmen für ein bestimmtes Vorhaben erhalten kann. Förderbedingungen legen fest, welche Unternehmen, Regionen, Investitionskosten und Projekte förderfähig sind. Der Zuschuss muss regelmäßig beantragt und bewilligt werden, bevor das Vorhaben beginnt.
Ein mögliches Instrument ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die Investitionen in ausgewählten Fördergebieten unterstützt. Förderquoten hängen unter anderem von Region, Unternehmensgröße und Vorhabentyp ab. Auch Länder, EU-Programme und thematische Förderprogramme können Zuschüsse anbieten.
Auf eine Förderung besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch; maßgeblich sind die jeweilige Richtlinie, Haushaltsmittel und der Bewilligungsbescheid. Ein vorzeitiger Projektbeginn kann die Förderfähigkeit gefährden.
Die steuerliche Behandlung eines Zuschusses hängt davon ab, ob er beispielsweise Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindert, als Betriebseinnahme zu erfassen ist oder eine spezielle steuerliche Regel greift. Sie sollte zusammen mit dem Förderbescheid geprüft werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.