Mit dem Investmentgesetz eingeführte Rechtsform. Grundform ist die Aktiengesellschaft. Die Investitionsmöglichkeiten der AG sind gesetzlich auf bestimmte Anlagegüter beschränkt. Bislang im Vergleich zu Investmentfonds von eher untergeordneter Bedeutung.
Investmentaktiengesellschaft
Dieser Bestandsartikel kann ältere Rechtsstände oder Beträge enthalten. Für aktuelle Regelungen beachte die amtlichen Quellen; dieser Text wurde beim Relaunch noch nicht einzeln fachlich aktualisiert.
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