Das Investmentgesetz (InvG) war ein früheres deutsches Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds. Es regelte unter anderem Fondsarten, Verwaltung, Verwahrstellen und Anlegerinformationen.

Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der zentrale Rechtsrahmen für Investmentvermögen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Vertrieb von Fonds. Das KAGB setzte EU-Vorgaben um und fasste die Aufsichtsregeln neu. Übergangsvorschriften können für ältere Fonds weiterhin einzelne historische Bestimmungen relevant machen.

Für heutige Fonds, Verwalter und Anleger ist deshalb grundsätzlich das KAGB heranzuziehen. Die Besteuerung von Fonds und Anlegern richtet sich zusätzlich nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG), das seit 2018 grundlegend neu geregelt ist.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.