CVV, CVC oder CID sind Bezeichnungen für einen meist drei- oder vierstelligen Kartenprüfwert. Bei bestimmten Zahlungen ohne physische Karte kann der Wert zur Autorisierung abgefragt werden.
Der Prüfwert ist ein zusätzliches Signal und beweist für sich allein weder die Identität der zahlenden Person noch den Besitz einer physischen Karte. Nach den PCI-DSS-Vorgaben zählt er zu sensiblen Authentifizierungsdaten und darf nach der Autorisierung nicht gespeichert werden – auch nicht verschlüsselt.
Karteninhaber sollten den Wert nur in einem erwarteten und vertrauenswürdigen Zahlungsablauf eingeben und niemals per unaufgeforderter Nachricht weitergeben.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Sicherheitsfunktion und PCI-Speicherregel anhand PCI SSC präzisiert.