Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind gezahlt. Seit Januar 2026 beträgt es 259 Euro je Kind und Monat. Der Anspruch hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, etwa Alter, Ausbildung oder besonderen Situationen des Kindes.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Kindergeld und Kinderfreibeträge sind nicht einfach frei wählbare Alternativen. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die steuerliche Wirkung der Freibeträge für das Kind günstiger ist als der Kindergeldanspruch. Ist der Freibetrag günstiger, wird die Einkommensteuer entsprechend berechnet und der Kindergeldanspruch angerechnet.
Der monatliche Kindergeldbetrag und die Kinderfreibeträge sind unterschiedliche Rechengrößen. Der historische Betrag von 154 Euro für die ersten Kinder galt 2005 und ist kein heutiger Zahlbetrag.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Kindergeldwert 2026, Anspruchssystem und Günstigerprüfung geprüft.