Das Körperschaftsteuer-Moratorium bezeichnet eine historische Übergangsregel im Zusammenhang mit dem Wechsel vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Dabei wurden bestehende Körperschaftsteuerguthaben zeitweise nicht wie zuvor erwartet ausgezahlt.

Das Körperschaftsteuerguthaben stammte aus dem früheren System, in dem die Besteuerung von Gesellschaft und Anteilseignern aufeinander abgestimmt wurde. Die Übergangsregeln wurden mehrfach geändert; insbesondere wurde die Auszahlung des verbleibenden Guthabens später in Raten geregelt.

Diese Vorgänge betreffen historische Veranlagungen und Übergangsansprüche. Sie sind nicht mit einer heutigen allgemeinen Stundung der Körperschaftsteuer gleichzusetzen. Für alte Bescheide ist die jeweils damalige Fassung der Übergangsvorschriften maßgeblich.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.