Kommunikationspolitik ist ein Marketinginstrument, mit dem Unternehmen Informationen und Werbebotschaften an Kunden, Beschäftigte und andere Gruppen richten. Steuerlich ist nicht die Werbeform allein entscheidend, sondern der betriebliche Zusammenhang und die konkrete Gegenleistung.

Aufwendungen für Werbung können Betriebsausgaben sein, wenn sie betrieblich veranlasst und dokumentiert sind. Bei Sponsoring sind Vereinbarung, Werbeleistung, Empfängerkreis und Nachweis wichtig. Wird keine konkrete Gegenleistung erwartet, kann statt einer Werbeleistung eine Spende vorliegen; dafür gelten eigene Abzugsregeln.

Auch die Umsatzsteuer ist gesondert zu prüfen: Werbeleistungen können steuerbare Leistungen sein, während echte Spenden ohne Gegenleistung anders behandelt werden. Bei Geschenken und Bewirtung kommen zusätzliche Abzugs- und Aufzeichnungsvorschriften hinzu.

Eine allgemeine nationale „Werbesteuer“ auf alle Marketingmaßnahmen gibt es nicht. Einzelne örtliche Regelungen können jedoch bestimmte Plakat- oder Sondernutzungen betreffen. Unternehmen sollten Verträge und Belege aufbewahren und Gegenleistung sowie Zweck klar ausweisen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.