Die Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus-Methode) ermittelt einen Verrechnungspreis, indem eine geeignete Kostenbasis des leistenden oder liefernden Unternehmens um einen fremdüblichen Gewinnaufschlag ergänzt wird. Sie wird häufig bei konzerninternen Dienstleistungen oder bestimmten Produktionsleistungen eingesetzt.

Die Methode funktioniert nur, wenn Kostenbasis und Aufschlag nachvollziehbar bestimmt werden. Zu klären ist etwa, welche direkten und indirekten Kosten einzubeziehen sind, welche Leistungen erbracht werden und welche Funktionen, Risiken und Vermögenswerte die Beteiligten übernehmen. Der Aufschlag sollte mit vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Unternehmen begründet werden.

Die Kostenaufschlagsmethode ist nicht automatisch die passende Standardmethode. Nach § 1 AStG ist grundsätzlich die im Einzelfall am besten geeignete Verrechnungspreismethode zu wählen. Je nach Sachverhalt können Preisvergleichs-, Wiederverkaufspreis-, Nettomargen- oder Gewinnaufteilungsmethoden geeigneter sein.

Verrechnungspreise sollten durch zeitnahe Vertrags- und Buchführungsunterlagen belegt werden. Die konkrete Prüfung richtet sich nach deutschem Recht und den OECD-Verrechnungspreisleitlinien.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.