Nettoprinzip

Die Berücksichtigung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Verlusten bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten wird als objektives Nettoprinzip bezeichnet. Es konkretisiert das Leistungsfähigkeitsprinzip. Das subjektive Nettoprinzip geht von der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes aus.


Updated on Oktober 18, 2017
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