Open Data bezeichnet Daten, die so bereitgestellt werden, dass sie grundsätzlich zugänglich, weiterverwendbar und weiterverbreitbar sind. Dafür braucht es klare Nutzungsbedingungen, möglichst maschinenlesbare Formate und einen verlässlichen Zugang.
Eine offene Lizenz muss die Weiterverwendung erlauben; die konkrete Lizenz kann Bedingungen wie Namensnennung vorsehen. „Kostenlos abrufbar“ ist nicht automatisch gleichbedeutend mit offen, wenn Weiterverarbeitung oder Weitergabe untersagt ist.
Vor der Veröffentlichung sind Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Qualität, Dokumentation und Aktualität zu prüfen. Offenheit bedeutet nicht, personenbezogene oder schutzbedürftige Daten ohne Rechtsgrundlage freizugeben.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.