Als Personen- oder Subjektsteuern werden diejenigen Steuerarten bezeichnet, bei denen die Steuer an die natürliche oder juristische Person anknüpft. Nicht personengebundene Steuern, die sich an einem Gegenstand orientieren, werden Objektsteuern genannt. Beispiele für Personensteuern sind die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.