Preispolitik umfasst die Festlegung, Veränderung und Durchsetzung von Preisen. Steuern können dabei eine Rolle spielen, weil sie Kosten, verfügbare Einkommen oder den Endpreis beeinflussen. Das Unternehmen kann eine Steuer rechtlich schulden, während ihre wirtschaftliche Belastung teilweise bei Kunden, Beschäftigten oder Eigentümern liegt.
Ob eine Steuer in den Verkaufspreis überwälzt werden kann, hängt von Wettbewerb, Nachfrage, Vertragsgestaltung, Kostenstruktur und Marktposition ab. Auch eine Umsatzsteuer, die rechtlich auf den Kunden umgelegt wird, kann bei preissensibler Nachfrage wirtschaftlich teilweise vom Anbieter getragen werden.
Für die Preisentscheidung sollten Steuerbeträge, Nettopreis, Deckungsbeitrag und Reaktionen der Marktteilnehmer getrennt betrachtet werden. Verbrauchsteuern können in die Kalkulation einfließen; der tatsächliche Verkaufspreis muss jedoch nicht exakt um den Steuerbetrag steigen.
Bei konzerninternen grenzüberschreitenden Preisen gelten zusätzlich Verrechnungspreisregeln und der Fremdvergleichsgrundsatz.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.