Quellenstaatprinzip

Steuerausländer, die Einkünfte aus inländischen Quellen erzielen, unterliegen mit ihrem Inlandseinkommen der beschränkten Steuerpflicht. Dem Quellenstaat wird in den Steuerabkommen ein (begrenztes) Besteuerungsrecht zugesprochen, z. B. für Betriebsstättengewinne.


Updated on Oktober 19, 2017
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