Rechtsquellen sind verbindliche Grundlagen, aus denen Rechte und Pflichten folgen. Im Steuerrecht stehen formelle Gesetze wie Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und Abgabenordnung im Zentrum. Rechtsverordnungen konkretisieren gesetzliche Ermächtigungen; EU-Recht und Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls maßgeblich sein.
Rechtsprechung und Verwaltung
Gerichte legen Gesetze aus und entscheiden konkrete Streitfälle. Höchstrichterliche Entscheidungen haben große Bedeutung für die einheitliche Rechtsanwendung, sind aber keine Gesetze im formellen Sinn. Verwaltungsanweisungen wie BMF-Schreiben und Ländererlasse sollen die Finanzbehörden anleiten; sie binden grundsätzlich die Verwaltung, nicht unmittelbar Steuerpflichtige oder Gerichte.
Einzelne Bescheide und Verwaltungsakte gelten für die betroffenen Personen. Sie sind von abstrakt-generellen Rechtsnormen zu unterscheiden. Fachliteratur und Kommentare helfen bei der Auslegung, sind aber selbst keine verbindlichen Rechtsquellen.
Für eine konkrete Steuerfrage sind Rang, Zuständigkeit, zeitliche Geltung und Anwendungsbereich jeder Quelle zu prüfen. Verwaltungspraxis und geltendes Gesetz können auseinanderfallen; in einem Rechtsbehelf entscheidet die zuständige unabhängige Gerichtsbarkeit nach Recht und Gesetz.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Normen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und Einzelfallbescheide unterschieden.