Revisionshandlungen sind die konkreten Arbeiten, mit denen eine interne Revision Sachverhalte untersucht und belastbare Prüfungsnachweise gewinnt. Dazu gehören Prüfungsplanung, Interviews, Dokumenten- und Datenanalysen, Prozessbeobachtung, Stichproben und die Bewertung von Kontrollen.

Vom Prüfungsziel zum Ergebnis

Ein Auftrag beginnt mit Ziel, Umfang, Kriterien und Risiken. Die erhobenen Nachweise müssen relevant und nachvollziehbar sein. Feststellungen sollten Ursachen und Auswirkungen benennen und mit den geprüften Stellen sachlich validiert werden. Empfehlungen oder Maßnahmenpläne erhalten Verantwortliche und Termine; anschließend wird die Umsetzung nachverfolgt.

Die interne Revision soll unabhängig und objektiv arbeiten. Sie übernimmt nicht die Verantwortung für die geprüften Prozesse oder für die Umsetzung von Maßnahmen. Interne Revision ist außerdem von der gesetzlichen Abschlussprüfung und einer behördlichen Steuerprüfung zu unterscheiden.

Die Global Internal Audit Standards des IIA sind seit dem 9. Januar 2025 wirksam und geben Anforderungen an Zweck, Ethik, Governance, Management und Durchführung der internen Revision vor. Die konkrete Ausgestaltung muss zu Mandat und Organisation passen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Prüfungshandlungen an aktuellen globalen IIA-Standards ausgerichtet.