Ein Richtlinien-Umsetzungsgesetz ist ein nationales Gesetz, mit dem eine oder mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht übertragen werden. Der Titel ist beschreibend und kann für unterschiedliche Gesetze verwendet werden.

Das frühere EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) war ein Artikelgesetz aus dem Jahr 2004. Es setzte unter anderem Vorgaben der damaligen Mutter-Tochter-Richtlinie um und änderte weitere steuerliche Vorschriften. Seine Regelungen sind inzwischen in die jeweils geltenden Einzelgesetze und spätere Änderungen eingeflossen.

EU-Richtlinien binden die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels; sie werden grundsätzlich durch nationale Umsetzungsgesetze in innerstaatliches Recht übertragen. Für aktuelle Fälle sind daher sowohl die geltende deutsche Vorschrift als auch die einschlägige EU-Richtlinie maßgeblich.

Der historische Gesetzestitel allein sagt nicht, welche Rechtslage heute gilt.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.