Die Salzsteuer ist eine ehemalige deutsche Verbrauchsteuer auf Salz. Anders als bei einer heutigen Abgabe handelt es sich nur noch um ein steuerhistorisches Thema. Die Steuer wurde in Deutschland mit Ablauf des Jahres 1992 aufgehoben; seit dem 1. Januar 1993 wird sie nicht mehr erhoben.

Einordnung

Verbrauchsteuern knüpfen typischerweise an bestimmte Waren oder deren Verbrauch an. Die Salzsteuer gehörte zu einer Reihe älterer Warensteuern, die im Zuge der europäischen Harmonisierung zum Jahreswechsel 1992/1993 entfielen. Sie ist von heute geltenden Abgaben wie Umsatz-, Tabak- oder Energiesteuer zu unterscheiden.

Historische Angaben zu Steuersätzen oder Einnahmen beziehen sich auf die damalige Rechtslage und sind keine aktuellen Preise oder Steuerpflichten. Für die Entwicklung anderer deutscher Steuerarten bietet das Bundesfinanzministerium historische Übersichten.

Historischer Stand: Abschaffung zum 1. Januar 1993.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Historischer Status und Abschaffungszeitpunkt anhand der BMF-Zeitreihe geprüft.