Von Scheinselbstständigkeit wird gesprochen, wenn eine Tätigkeit als selbstständig bezeichnet wird, tatsächlich aber die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Entscheidend ist nicht allein, was im Vertrag steht, sondern wie die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird.

Worauf die Prüfung schaut

Für eine Beschäftigung können insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko sprechen. Für Selbstständigkeit können eigene Preisgestaltung, eigenes Personal, eigene Betriebsmittel und ein eigenes wirtschaftliches Risiko sprechen. Kein einzelnes Merkmal entscheidet automatisch; die Verhältnisse sind insgesamt zu würdigen. Mehrere Auftraggeber allein machen eine Tätigkeit nicht selbstständig.

Statusfeststellung und Folgen

Die Beteiligten können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Eine fehlerhafte Einordnung kann Beitragsnachforderungen und weitere rechtliche Folgen auslösen. Steuerrechtliche Einordnung und sozialversicherungsrechtlicher Status sind miteinander verbunden, aber nicht in jeder Frage deckungsgleich.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gesamtwürdigung und amtliches Statusverfahren geprüft.