Im Anschluss an eine steuerliche Betriebsprüfung werden die Prüfungsfeststellungen zwischen den Beteiligten (Unternehmung, Berater, Finanzverwaltung) erörtert (Schlussbesprechung gem. § 201 AO). Dabei sind besonders strittige Fragen und ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ergebnisorientierte Grundsätze für eine Schlussbesprechung wurden bisher nicht entwickelt. Schlussbilanz:

(1) Anderer Begriff für die Liquidationsbilanz (2) Synonym für die am Jahresende erstellte Jahresbilanz