Sonderabschreibungen sind zusätzliche Abschreibungsbeträge, die ein Gesetz für bestimmte Wirtschaftsgüter oder Investitionen zulässt. Sie treten neben die reguläre Absetzung für Abnutzung oder verändern deren zeitlichen Verlauf. Es gibt keine allgemeine Sonderabschreibung, die für jedes Unternehmen und jede Investition gilt.

Voraussetzungen prüfen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Regelung. Zu prüfen sind etwa Wirtschaftsgut, Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt, Nutzung im Betrieb, Größenmerkmale, Investitionsfrist und mögliche Bindungen an frühere Abzüge. § 7g EStG enthält neben dem Investitionsabzugsbetrag eine Sonderabschreibung für begünstigte bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter den dort geregelten Bedingungen.

Sonderabschreibungen verschieben oder erhöhen den Aufwand in bestimmten Jahren, sind aber nicht automatisch eine endgültige Steuerersparnis. Niedrigere Buchwerte können spätere Abschreibungen mindern oder bei Verkauf zu einem höheren Gewinn führen. Fördervorschriften können sich ändern und zeitlich begrenzt sein.

Vor einer Investitionsentscheidung sollten die im Anschaffungsjahr geltende Gesetzesfassung, Übergangsregeln und Auswirkungen auf Folgejahre geprüft werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Sonderabschreibung als bedingte, vorschriftsspezifische Förderung erklärt.