Sonderbilanz ist ein Sammelbegriff für Bilanzen, die zusätzlich zur regelmäßigen Jahresbilanz für einen bestimmten steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Anlass erstellt werden. Der Begriff umfasst unterschiedliche Rechnungen und ist keine einzelne, einheitlich geregelte Bilanzart des Handelsgesetzbuchs.
Typische Anlässe
Bei einer Personengesellschaft kann eine Ergänzungsbilanz steuerliche Mehr- oder Minderwerte eines einzelnen Mitunternehmers abbilden. Eine Sonderbilanz kann außerdem das einem Gesellschafter gehörende, aber dem Betrieb überlassene Sonderbetriebsvermögen darstellen. Bei Umwandlungen oder Liquidationen gelten wiederum besondere Schluss-, Übertragungs- oder Eröffnungsbilanzen nach den jeweils einschlägigen Vorschriften.
Welche Bilanz aufzustellen ist, richtet sich nach dem konkreten Vorgang und dem betroffenen Recht. Nicht jede Sonderbilanz ist ein Jahresabschluss nach HGB; steuerliche Sonderbilanzen dienen insbesondere der zutreffenden Zuordnung und Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Sammelbegriff und konkrete Bilanzarten präzisiert.