Die Speiseeissteuer ist eine historische örtliche Verbrauchsteuer und keine heute allgemein geltende Steuer. Der Begriff bezeichnet kommunale Abgaben, die in einzelnen Orten zeitweise auf die entgeltliche Abgabe von Speiseeis zum Verzehr an Ort und Stelle erhoben wurden.

Eine bundesweit einheitliche Speiseeissteuer oder einen aktuell geltenden Steuersatz gibt es nicht. Angaben zu früheren Erhebungsorten und Zeiträumen sind jeweils anhand der damaligen kommunalen Satzung zu prüfen. Der historische Begriff darf nicht mit der heutigen Umsatzsteuer verwechselt werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.