Eine Steuerberaterkammer ist eine berufsständische Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte gehören grundsätzlich der für ihre berufliche Niederlassung zuständigen Kammer an. Kammerbezirke und Zuständigkeiten bestimmen sich nach dem Steuerberatungsgesetz und den landesrechtlichen Regelungen, nicht pauschal nach einem Oberfinanzbezirk.

Aufgaben

Die Kammer wahrt die beruflichen Belange der Mitglieder und überwacht die Einhaltung ihrer Berufspflichten. Sie berät Mitglieder zu Berufspflichten und kann bei Streitigkeiten vermitteln. Weitere Aufgaben, etwa im Berufsregister und bei Berufsausübungsgesellschaften, ergeben sich aus dem StBerG.

Die Kammer ist von Finanzämtern und Finanzgerichten zu unterscheiden: Sie setzt keine Einkommensteuer fest und entscheidet nicht über Steuerbescheide. Für solche Bescheide gelten die steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Kammerbezirke und Aufgaben aktualisiert.