Steuerberatung unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und andere Organisationen dabei, steuerliche Pflichten zu erfüllen, Bescheide zu prüfen und steuerliche Folgen geplanter Vorgänge einzuschätzen. Dazu gehören je nach Auftrag Erklärungen, Buchführungsfragen, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung oder die Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren.
Wer beraten darf
Das Steuerberatungsgesetz regelt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Unbeschränkt dazu befugt sind unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie bestimmte Berufsausübungsgesellschaften. Daneben gibt es gesetzlich begrenzte Befugnisse, etwa für Lohnsteuerhilfevereine oder bestimmte Nebenleistungen.
Welche Unterstützung passt, hängt von der Einkunftsart, dem Umfang der Tätigkeit und dem konkreten Beratungsbedarf ab. Nicht jede Person, die allgemeine wirtschaftliche Informationen gibt, darf damit auch individuelle Hilfe in Steuersachen leisten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Beratungsbefugnisse aktuell und differenziert beschrieben.