Der Steuerbevollmächtigte ist zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Der Zugang zum Beruf der Steuerbevollmächtigten wurde 1991 endgültig geschlossen (Steuerberater).
Steuerbevollmächtigter
Dieser Bestandsartikel kann ältere Rechtsstände oder Beträge enthalten. Für aktuelle Regelungen beachte die amtlichen Quellen; dieser Text wurde beim Relaunch noch nicht einzeln fachlich aktualisiert.
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