Die Steuerbilanz bildet Vermögen und Schulden für die steuerliche Gewinnermittlung ab. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz ist die Handelsbilanz grundsätzlich Ausgangspunkt; steuerliche Vorschriften können abweichende Ansätze und Bewertungen verlangen oder Wahlrechte eröffnen.

Ob eine eigenständige Steuerbilanz einzureichen ist oder eine Übermittlung in anderer Form erfolgt, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall ab. Steuerbilanz und Handelsbilanz können voneinander abweichen, etwa bei Ansatz- oder Bewertungsregeln.

Steuerliche Bilanzierung ist komplex und ändert sich durch Gesetz und Rechtsprechung. Unternehmen sollten aktuelle Vorschriften und Dokumentationspflichten prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Maßgeblichkeit und abweichende steuerliche Regeln erklärt.