Die Steuerentlastungsgesetze 1999, 2000 und 2002 veränderten unter anderem Einkommensteuertarif, Körperschaftsteuer und einzelne Regeln zur Gewinnermittlung. Die damaligen Tarifwerte, Freibeträge und Paragraphenverweise gehören zur jeweiligen historischen Gesetzesfassung. Sie sind nicht als aktuelle Steuerwerte zu verstehen.

Was der historische Überblick zeigt

Zu den damaligen Maßnahmen zählten stufenweise Tarifänderungen und Änderungen an Abzugs-, Bewertungs- und Verlustverrechnungsregeln. Teile der Regelungen wurden später geändert, ersetzt oder aufgehoben. Deshalb muss jede Einzelregel zeitlich eingeordnet werden; eine bloße Übernahme alter Paragrafen in die heutige Rechtslage wäre irreführend.

Für aktuelle Steuerfragen

Für eine heutige Berechnung sind die geltenden Vorschriften des jeweiligen Steuerjahres maßgeblich. Diese Seite dient der steuerhistorischen Einordnung und ersetzt keine aktuelle Rechtsprüfung oder Beratung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Historische Gesetze mit heutiger Rechtslage abgegrenzt.