Steuerflucht ist kein einheitlich definierter Rechtsbegriff. In der öffentlichen Diskussion bezeichnet das Wort unterschiedliche Vorgänge, von einem Wegzug aus steuerlichen Gründen bis zur Verlagerung von Gewinnen oder Vermögen ins Ausland.

Rechtliche Abgrenzung

Legale Steuerplanung nutzt die vom Gesetz eröffneten Wahlrechte. Davon zu unterscheiden sind missbräuchliche Gestaltungen, die nach § 42 Abgabenordnung steuerlich korrigiert werden können, und Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Ob ein konkreter Vorgang zulässig oder strafbar ist, hängt von den Tatsachen und den anwendbaren Vorschriften ab.

Deutschland nutzt unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustausch und Vorschriften des Außensteuergesetzes, um grenzüberschreitende Sachverhalte zu behandeln. Die Hinzurechnungsbesteuerung kann unter ihren Voraussetzungen bestimmte niedrig besteuerte passive Einkünfte beherrschter ausländischer Gesellschaften dem inländischen Anteilseigner zurechnen. Sie greift nicht pauschal bei jeder Auslandsinvestition.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Politischen Sammelbegriff von konkreten Rechtsfolgen getrennt.