Das Stuttgarter Verfahren war ein pauschalisiertes Schema zur Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften. Es berücksichtigte insbesondere Vermögens- und Ertragswerte. Als allgemeines steuerliches Standardverfahren wurde es durch die Reform des Bewertungsrechts ab 2009 abgelöst.

Heutige Anteilsbewertung

Nach § 11 Absatz 2 Bewertungsgesetz ist der gemeine Wert anzusetzen. Er kann aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden. Sind solche Verkäufe nicht verfügbar, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder mit einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen Methode zu ermitteln. Der Substanzwert darf dabei grundsätzlich nicht unterschritten werden.

Das Stuttgarter Verfahren kann für historische Bewertungen oder als Vergleichsmethode noch erwähnt werden, ist aber nicht automatisch die heute vorgeschriebene Bewertungsform.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Geltende Bewertungsregeln und historische Methode getrennt.