Eine Suspensionsklausel ist eine vertragliche Regel, die die Anwendung einer Abkommensvergünstigung für bestimmte Sachverhalte aussetzt oder begrenzt. Der Begriff bezeichnet keine einheitliche gesetzliche Vorschrift; maßgeblich ist der Wortlaut des konkreten Doppelbesteuerungsabkommens und seines Protokolls.
Ältere deutsche Abkommen enthalten zum Teil Klauseln, deren Entstehung mit früheren Körperschaftsteuer- und Anrechnungssystemen zusammenhing. Änderungen des nationalen Steuerrechts können die praktische Bedeutung solcher Regelungen beeinflussen, ohne dass sich der Vertragstext automatisch ändert.
Prüfung im Einzelfall
Vor der Anwendung sind die betroffene Einkunftsart, der Abkommensartikel, mögliche Protokollbestimmungen und spätere Änderungsabkommen zu prüfen. Eine pauschale Aussage, eine Quellensteuerermäßigung werde stets ausgesetzt, lässt sich aus der Bezeichnung allein nicht ableiten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Historische Steuerreform und individuelle DBA-Wirkung unterschieden.