Eine tatsächliche Verständigung ist eine verfahrensrechtliche Einigung über tatsächliche Umstände, die für eine Besteuerung erheblich sind und sich nur schwer oder mit unverhältnismäßigem Aufwand aufklären lassen. Sie kann beispielsweise im Rahmen einer Außenprüfung helfen, unsichere Sachverhaltsfragen verbindlich einzugrenzen.

Grenzen

Die Beteiligten können Tatsachen würdigen, aber nicht frei über die gesetzliche Steuerhöhe oder die Anwendung des Rechts disponieren. Eine Verständigung darf daher keine gesetzlich nicht vorgesehene Steuervereinbarung ersetzen. Sie setzt außerdem voraus, dass die zuständigen Vertreter beteiligt sind und die Vereinbarung inhaltlich hinreichend bestimmt ist.

Der Bundesfinanzhof hat wiederholt Anforderungen an Zustandekommen und Zuständigkeit konkretisiert. Ob eine Verständigung wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Tatsachenverständigung von Steuervereinbarung abgegrenzt.