Telemedizin ermöglicht mit Kommunikationstechnologien medizinische Leistungen über räumliche Distanz. Beispiele sind Videosprechstunden, Telekonsile zwischen Fachkräften und Telemonitoring bestimmter Gesundheitswerte.
Welche Leistung digital erbracht werden kann, hängt von medizinischer Fragestellung, technischer Qualität und Versorgungssituation ab. Eine Videosprechstunde ersetzt nicht automatisch eine notwendige Untersuchung vor Ort oder eine Notfallversorgung.
Datenschutz, sichere Kommunikation, Dokumentation und klare Zuständigkeiten sind zentrale Voraussetzungen. In Deutschland werden konkrete Angebote und Vergütungsregeln durch medizinische, technische und rechtliche Vorgaben geprägt.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.