Treaty Overriding bezeichnet den Fall, dass ein späteres nationales Gesetz im Inland eine abweichende Regel gegenüber einem Doppelbesteuerungsabkommen anordnet. Im deutschen Recht werden Abkommen durch Zustimmungsgesetz in die innerstaatliche Rechtsordnung aufgenommen; sie haben grundsätzlich den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.

Innerstaatliche und internationale Ebene

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein späteres Bundesgesetz einer älteren Abkommensregel im innerstaatlichen Recht grundsätzlich vorgehen kann. Daraus folgt nicht, dass ein Staat völkerrechtlich beliebig von seinen Vertragsverpflichtungen abweichen darf. Innerstaatliche Anwendbarkeit und Verantwortung gegenüber dem anderen Vertragsstaat sind getrennt zu betrachten.

Ob eine konkrete Norm tatsächlich vom DBA abweicht und welchen Umfang der Konflikt hat, ist anhand des Gesetzes und des Abkommens auszulegen. Ein Treaty Override ist daher keine pauschale Beschreibung jeder nationalen Anti-Missbrauchsregel.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Innerstaatliche Wirkung und Völkerrecht getrennt eingeordnet.