Trittbrettfahrer-Marketing wird abwertend für Werbung verwendet, die Aufmerksamkeit rund um eine Veranstaltung oder Marke nutzt, ohne offizieller Partner zu sein. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen wird häufig der Begriff Ambush-Marketing verwendet.

Eine zeitgleiche Kampagne oder thematische Anspielung ist nicht automatisch rechtswidrig. Relevant sind etwa die Gefahr einer Verwechslung mit offizieller Sponsoring-Beziehung, unbefugte Nutzung geschützter Kennzeichen und irreführende Aussagen.

Werbende sollten keine Partnerschaft suggerieren, die nicht besteht, und geschützte Namen oder Logos nur mit entsprechenden Rechten verwenden. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den konkreten Umständen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.