Trust ist ein historisch geprägter Begriff für unterschiedliche Formen gebündelter Unternehmenskontrolle. In älteren Darstellungen meint er häufig einen Zusammenschluss, bei dem zuvor selbstständige Unternehmen unter einer gemeinsamen Leitung oder Kontrolle zusammengeführt werden.

Der Begriff beschreibt keine einheitliche heutige Rechtsform. Je nach Ausgestaltung können Unternehmen rechtlich selbstständig bleiben oder in eine Gesellschaft verschmolzen werden. Ein Konzern ist im deutschen Recht typischerweise eine Verbindung rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung; ein Trust kann dagegen je nach historischem und nationalem Kontext etwas anderes bezeichnen.

Für die Wettbewerbsprüfung zählt nicht allein das Etikett, sondern ob Unternehmen dauerhaft Kontrolle oder Einfluss bündeln und wie sich dies auf den Wettbewerb auswirkt. Zusammenschlüsse können daher fusionskontrollrechtlich relevant sein.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.