Das Übergewinnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren der Unternehmensbewertung. Es stellt einen nachhaltig erwarteten Gewinn einem kalkulatorischen Normalgewinn gegenüber, der sich aus einer angesetzten Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals ergibt. Ein positiver Unterschied wird als Übergewinn bezeichnet.
Grundidee
Der Übergewinn soll vereinfacht den Teil der Ertragskraft darstellen, der über eine normale Kapitalverzinsung hinausgeht. Je nach Variante wird dieser Überschuss für eine begrenzte Zeit kapitalisiert oder mit einem anderen Bewertungsmodell fortgeschrieben. Die Ergebnisse hängen stark von Normalzinssatz, nachhaltigem Gewinn, Zeitraum und Risiko ab.
Ein Übergewinn ist keine sicher eintretende Zahlung. Wettbewerb, Kundenbindung, Schlüsselpersonen und Investitionsbedarf können die Ertragskraft verändern. Bei einer Kaufpreisverhandlung müssen auch Schulden, nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte und Transaktionsbedingungen betrachtet werden.
Einordnung
Das Verfahren ist ein vereinfachtes Modell und ersetzt keine sachgerechte Unternehmensbewertung. Für konkrete Bewertungen sind Anlass, Bewertungsstandard, Prognosen und Kapitalisierungszinssatz offenzulegen; etablierte Ertragswert- oder Discounted-Cashflow-Verfahren können besser geeignet sein.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Übergewinn als unsichere Modellgröße eingeordnet.