Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Rechtsträger umgewandelt werden können. Es unterscheidet vier Grundformen: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.
Rechtsfolgen unterscheiden
Bei Verschmelzung und bestimmten Spaltungen geht Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Ein Formwechsel ändert dagegen die Rechtsform desselben Rechtsträgers; der Rechtsträger bleibt grundsätzlich identisch. Welche Rechtsformen an einer Umwandlung beteiligt sein dürfen und welche Verfahrensschritte nötig sind, bestimmt das UmwG.
Eine Umwandlung ist daher kein beliebig möglicher Wechsel ohne Voraussetzungen. Beschlüsse, Verträge, Berichte, Registereintragungen und Schutzvorschriften können erforderlich sein. Die steuerlichen Folgen regelt zusätzlich das UmwStG.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Formwechsel und Gesamtrechtsnachfolge getrennt.