Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) bestimmt steuerliche Folgen bestimmter Umwandlungen und Einbringungen, etwa für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Gesetz ergänzt die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des UmwG; es ersetzt sie nicht.

Anwendungsbereich und Wertansätze

Ob eine steuerneutrale oder aufgeschobene Übertragung möglich ist, hängt von Umwandlungsform, Rechtsträgern, Betriebsvermögen, Übertragungsstichtag und den Voraussetzungen des jeweiligen Abschnitts ab. Unter den gesetzlichen Bedingungen können Buch-, Zwischen- oder gemeine Werte maßgeblich sein.

Das UmwStG regelt nicht sämtliche Steuerarten. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und weitere Folgen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen. Für die Auslegung veröffentlicht das BMF Anwendungshinweise; sie sind von Gesetz und Rechtsprechung zu unterscheiden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Geltungsbereich und Nicht-Ertragsteuerfolgen präzisiert.