Ein Unternehmenszusammenschluss ist eine Verbindung von Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten koordinieren oder unter gemeinsame Kontrolle bringen. Die Spannweite reicht von Kooperationen, bei denen die Partner selbstständig bleiben, bis zu Fusionen und Übernahmen.

Kooperation und Konzentration

Bei einer Kooperation stimmen Unternehmen einzelne Tätigkeiten ab, etwa Forschung, Einkauf oder Vertrieb. Bei einer Konzentration kann ein Unternehmen Kontrolle über ein anderes erwerben oder können bisher getrennte Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengeführt werden. Die rechtliche und ökonomische Selbstständigkeit verschwindet nicht in jedem Fall vollständig; maßgeblich ist die konkrete Kontroll- und Entscheidungsstruktur.

Ein Zusammenschluss kann Größenvorteile und neue Fähigkeiten schaffen, aber auch den Wettbewerb vermindern. Die Fusionskontrolle prüft deshalb bestimmte Zusammenschlüsse nach den geltenden Umsatz- und Zuständigkeitsregeln. Nicht jede Zusammenarbeit ist ein Zusammenschluss im kartellrechtlichen Sinn, und nicht jede Fusion ist verboten.

Für eine Analyse sollten Rechtsform, Kontrolle, betroffene Märkte und erwartete Wirkung getrennt betrachtet werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Begriffe nach Kontrolle und Selbstständigkeit präzisiert.