Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und einem oder mehreren Gläubigern. Sie kann Ratenzahlung, Stundung, teilweisen Forderungsverzicht oder andere Bedingungen vorsehen. Der Vergleich kann helfen, eine wirtschaftliche Krise zu bewältigen, wenn die Beteiligten zustimmen.
Grenzen und Alternativen
Ein solcher Vergleich bindet grundsätzlich nur die Parteien, die ihm zugestimmt haben. Ein Gläubiger, der nicht zustimmt, kann seine Forderung weiterhin geltend machen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das präventive Restrukturierungsverfahren nach StaRUG eine gerichtliche Gestaltung mit Mehrheitsentscheidungen ermöglichen.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können Insolvenzantragspflichten bestehen. Ein außergerichtlicher Vergleich darf nicht dazu führen, gesetzliche Pflichten zu übersehen. Schuldner sollten frühzeitig Liquidität, Gläubigerstruktur und rechtliche Lage fachkundig prüfen lassen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Außergerichtliche Vereinbarung von Insolvenzverfahren abgegrenzt.