Versicherungsunternehmen übernehmen Risiken gegen Zahlung einer Prämie. Sie kalkulieren Beiträge, bilden Rückstellungen, verwalten Kapitalanlagen und leisten Zahlungen, wenn ein vertraglich versicherter Fall eintritt. Die Leistung kann Schadenersatz oder eine vorher vereinbarte Versicherungssumme sein.

Versicherungssparten

  • Schaden- und Unfallversicherung: etwa Haftpflicht, Hausrat, Kraftfahrt oder Unfall.
  • Lebensversicherung: Absicherung biometrischer Risiken und gegebenenfalls Kapital- oder Rentenleistungen.
  • Krankenversicherung: Erstattung von Behandlungskosten oder vereinbarte Leistungen.
  • Rückversicherung: Übernahme eines Teils der Risiken anderer Versicherer.

Versicherer können Risiken nicht beliebig „beseitigen“; sie verteilen und finanzieren die Folgen im vertraglich vereinbarten Umfang. Ausschlüsse, Selbstbehalte, Obliegenheiten und Versicherungssummen bestimmen den Schutz. Prävention kann Schäden reduzieren, ändert aber nicht automatisch den Leistungsanspruch.

Versicherungsunternehmen unterliegen besonderen Zulassungs-, Eigenmittel-, Governance- und Solvenzanforderungen. Ziele wie Sicherheit und Gewinn stehen neben Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Aufsichtsregeln.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Versicherungsleistung, Prävention und Aufsicht konkret eingeordnet.