Verwaltungsanweisungen sind interne Vorgaben, mit denen Behörden die Anwendung von Gesetzen vereinheitlichen. Im Steuerrecht gehören dazu etwa Richtlinien, Erlasse und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Sie sollen die Verwaltungspraxis lenken, schaffen aber grundsätzlich keine neuen Steuertatbestände und ändern kein Gesetz.
Wirkung und Grenzen
Eine Verwaltungsanweisung bindet grundsätzlich die nachgeordneten Behörden im jeweiligen Verwaltungsbereich. Steuerpflichtige und Finanzgerichte sind an die behördliche Auslegung nicht in gleicher Weise gebunden. Gerichte entscheiden unabhängig und legen das Gesetz selbst aus. Eine günstige Verwaltungsanweisung kann gleichwohl für die Behandlung durch die Finanzverwaltung praktisch bedeutsam sein.
Bei einer konkreten Steuerfrage sind deshalb Gesetz, einschlägige Rechtsprechung und aktuelle Verwaltungsanweisungen gemeinsam zu prüfen. Entscheidend bleibt die geltende Rechtslage im Einzelfall.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Interne Bindung der Verwaltung von Außenwirkung und gerichtlicher Prüfung getrennt.