Von Vollharmonisierung spricht man, wenn die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bereich durch einheitliche Regeln weitgehend angeglichen sind. Im Steuerrecht ist der Grad der Harmonisierung je nach Steuerart verschieden. Die Mehrwertsteuer ist durch EU-Recht stark geprägt, wird aber weiterhin durch nationale Gesetze erhoben und verwaltet.

Harmonisierung ist nicht völlige Einheitlichkeit

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie legt gemeinsame Grundstrukturen und Regeln fest. Sie lässt den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen Spielräume, etwa bei Steuersätzen innerhalb der unionsrechtlichen Vorgaben und bei ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen. Deshalb bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den nationalen Umsatzsteuersystemen.

Die Aussage, es gebe einen vollständig einheitlichen EU-Steuersatz oder eine abgeschlossene Vollharmonisierung, wäre daher irreführend. Für konkrete Lieferungen und Leistungen sind die Richtlinie, das nationale Umsatzsteuergesetz und gegebenenfalls Übergangs- oder Sonderregeln zu prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Frühere pauschale Mindeststeuersätze durch aktuelle differenzierte Darstellung ersetzt.