Wirtschaftsprüfer sind unabhängige Berufsträger, deren Zugang, Bestellung und Berufsausübung in der Wirtschaftsprüferordnung geregelt sind. Nach bestandener Prüfung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen erfolgt die Bestellung durch die zuständige Stelle nach Maßgabe der WPO. Die frühere Darstellung einer Vereidigung und Bestellung durch eine „oberste Landesbehörde für Wirtschaft“ ist überholt.
Aufgaben und Aufsicht
Zu den Kernaufgaben gehören gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen; Wirtschaftsprüfer dürfen daneben weitere gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten ausüben. Die Wirtschaftsprüferkammer ist die berufliche Selbstverwaltungskörperschaft und nimmt gesetzlich geregelte Aufgaben wahr. Für bestimmte Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten zusätzliche Aufsichtsregeln.
Umfang und Zulässigkeit eines Mandats richten sich nach Gesetz, Unabhängigkeitsanforderungen und dem konkreten Auftrag.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Veraltete Bestellung/Vereidigung und pauschale Pflichtmitgliedschaftsaussage korrigiert.