Der Zinsabschlag war eine frühere Quellensteuer auf bestimmte Zinserträge. Er gehört nicht zum heutigen allgemeinen System der Besteuerung privater Kapitalerträge: Seit 2009 gelten grundsätzlich Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer nach den aktuellen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.

Historische Texte nennen unterschiedliche Zinsabschlagssätze für verschiedene Arten von Erträgen. Diese Werte dürfen nicht auf heutige Kapitalanlagen übertragen werden. Für aktuelle Fälle sind insbesondere §§ 20, 32d und 43a EStG maßgeblich. Der allgemeine Abgeltungsteuersatz beträgt für viele private Kapitalerträge grundsätzlich 25 Prozent; Ausnahmen und Zuschläge sind gesondert zu beachten.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Ablösung der früheren Regelung und heutige Kapitalertragbesteuerung geprüft.