Zölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren nach den geltenden Zollvorschriften entstehen können. In der Europäischen Union ist die Zollunion ein gemeinsames Zollgebiet mit einem Gemeinsamen Zolltarif gegenüber Waren aus Drittstaaten. Im Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten werden grundsätzlich keine Binnenzölle erhoben.
Zollschuld und Bemessung
Ob Einfuhrabgaben anfallen und in welcher Höhe, hängt unter anderem von Zolltarifnummer, Warenursprung, Zollwert, Verfahren und möglichen Präferenz- oder Sonderregelungen ab. Neben Zöllen können Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern entstehen.
Das GATT und das WTO-System verpflichten Mitglieder zu Regeln und Verhandlungen über den Handel, sehen aber keinen vollständigen weltweiten Abbau aller Zölle vor. Für konkrete Importe sind die aktuelle Einreihung und die EU-Zollvorschriften maßgeblich.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zollabbau nicht als vollständige WTO-Pflicht dargestellt.