Im Rahmen moderner Vergütungselemente werden an die Arbeitnehmer Aktienoptionen (Stock options) ausgegeben (Personalwirtschaft im Steuerrecht). Dabei wird dem Mitarbeiter das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist eine vom Arbeitgeber bestimmte Anzahl von Anteilen an der Gesellschaft zu einem im Vorhinein festgelegten Preis zu erwerben (Optionen).
Der Besteuerungszeitpunkt dieser Gehaltsbestandteile ist trotz mittlerweile ergangener BMF-Schreiben umstritten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung erfolgt die Erfassung am Tag der Erwerb der Option. Nach herrschender Meinung erfolgt der Zufluss des Gehalts erst im Zeitpunkt der Optionsausübung. Erwirbt der Arbeitnehmer Aktien, die er innerhalb der Spekulationsfrist (Spekulationsgeschäfte) wieder verkauft, so können Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) entstehen.
Stock options
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